Wichtiges
Mietminderung: Voraussetzungen
Was sind die Voraussetzungen für eine Mietminderung?
Nach § 535 Abs.1 Satz 2 BGB hat der Vermieter dafür einzustehen, dass der Mieter einen Anspruch auf Überlassung und Nutzung des Mietobjekts in mangelfreiem Zustand hat. Neben dem Erfüllungs-Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht das Minderungsrecht.
Voraussetzungen für eine Mietminderung:
1) Mietmangel:
Voraussetzung hierfür ist zunächst eine Vertragsverletzung des Vermieters.
Schönheitsreparaturen - Renovierungsklauseln
Muss ich Schönheitsreparaturen durchführen?
Grundsätzlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig. Er kann diese aber durch eine vertragliche Regelung auf den Mieter abwälzen. Das geschieht üblicherweise durch eine mietvertragliche Klausel. Diese Klauseln können unwirksam sein, nämlich dann, wenn es sich um starre Renovierungsfristen handelt, die keine Ausnahme zulassen. Dann braucht der Mieter Schönheitsreparaturen gar nicht durchzuführen. Wenn der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen muss, stellt sich die Frage, welche Arbeiten dazu gehören. Zu den Schönheitsreparaturen gehören z.B. Streichen von Wänden, Heizkörpern, Türen sowie Tapezieren. Nicht zu Schönheitsreparaturen gehören dagegen z.B. Streichen der Außenseiten der Fenster sowie Abschleifen und Versiegeln von Holzböden.
Gerne beraten wir Sie zu den oben angesprochenen und weiteren mietrechtlichen Fragen.
Fremdsprachen
Gern kann die Beratung in Englisch, Französisch oder Spanisch erfolgen. Bitte bei der Terminabsprache ausdrücklich verlangen. Dieser Service ist nicht kostenpflichtig.
Mietsicherheiten
Die Mietvertragsparteien können vereinbaren, ob und in welcher Form der Mieter eine Sicherheitsleistung erbringt.
1) Folgende Arten der Sicherheitsleistung werden regelmäßig vereinbart:
a) Barkaution
Hier übergibt der Mieter dem Vermieter einen bestimmten Geldbetrag in bar oder zahlt den Betrag auf eine vom Vermieter benanntes Konto.
b) Kautionskonto
Der Mieter eröffnet unter eigenem Namen ein Konto (z.B. ein Sparkonto) bei einem Kreditinstitut seiner Wahl und lässt es mit einem Sperrvermerk zugunsten des Vermieters als Mietkautionskonto versehen.
Mietminderungs-Tabelle
In welcher Höhe ist eine Mietminderung angemessen?
Die Berechnung ist im Einzelfall nicht einfach und natürlich von den jeweiligen Zuständen in der Wohnung abhängig. Was Sie als Mieter für einen ernsthaften Mangel halten, stuft Ihr Vermieter vielleicht als gering oder sogar unbeachtlich ein. Sicherheit bringt hier nur ein Sachverständiger oder eine Gerichtsentscheidung.
Mietmängel erfolgreich mindern
Mietminderung bei Mängeln in der Wohnung
Voraussetzung ist, dass ein Mangel da ist. Der Begriff des Mangels ist weit auszulegen, hierzu gehören alle tatsächlichen Verhältnisse, die den Nutzungswert bzw. den Mietwert nachteilig beeinflussen. Eine Mietminderung tritt darüber hinaus dann ein, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der vertraglich zugesicherten Wohnfläche abweicht.